Liste mit Verweisen zu Publikationen des Gesetzgebers zum Thema Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand.
BMF 28. November 2018
Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
BMF 08. November 2017
Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
BMF 19. Mai 2015
Das BMF hat mit BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 umfassend zum neuen steuerlichen Reisekostenrecht Stellung genommen. In der Zwischenzeit sind in der Praxis weitere klärungsbedürftige Fragen aufgetreten. Diese Fragen zur Arbeitnehmersammelbeförderung und zur Verpflegung im Flugzeug, Zug oder Schiff werden in dem Schreiben an die acht Wirtschaftsverbände vom 19. Mai 2015 beantwortet.
BMF 24. Oktober 2014
ersetzt das Schreiben vom 30. September 2013 (Ziffer 8)
25. März 2014
Konsensuales Projekt zur Vereinfachung und Entbürokratisierung
BMF 25. März 2014
11. November 2013
Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
BMF 30. September 2013
Dieses Schreiben wird auf diversen Internetseiten verlinkt und zitiert, ist jedoch nicht mehr aktuell und wurde durch ein neues Schreiben ersetzt (s.o. BMF 24. Oktober 2014)
Gesetze im Internet
BMJ 1. April 2015
Artikel 4a behandelt den Verpflegungsmehraufwand.
BMJ 20. Februar 2013
Bundesreisekostengesetz vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) geändert worden ist.
BFH 19. Juli 2007
Bei Taxifahrten ist entweder der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent oder der Regelsteuersatz von 19 Prozent anzuwenden.
Laut BFH gilt der ermäßigte Steuersatz nur bei Fahrten innerhalb einer Gemeinde oder Fahrten, bei denen die Beförderungsstrecke unter 50 Kilometern bleibt.
Dabei sind Hin- und Rückfahrten, die zusammen beauftragt wurden und der Fahrer auf den Kunden wartet, als eine Beförderungsstrecke zu bewerten.
In allen anderen Fällen müssen Sie in Ihrer Buchhaltung den Regelsteuersatz von 19 Prozent anwenden.